Bankenüblich

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Die Bezeichnung „bankenüblich“ bezieht sich auf Münzen, welche in einem Zustand sind, in dem sie von Banken an- oder verkauft werden. Wenn eine Münze bereits von einer Bank gekauft wurde oder einer Bank verkauft worden ist, gilt sie als bankenüblich. Damit handelt es nicht um einen festgelegten Erhaltungsgrad, allerdings sind bankenübliche Münzen meist in mindestens „schönem“, eher "sehr schönem" Zustand.